Bebauungsplan – Betonwerk Hemmerlein, Neunkirchen am Brand

Auf der Fläche des ehemaligen Betonwerks Hemmerlein sollte eine neues Wohngebiet mit ca. 150 Wohneinheiten im Einzel- und Geschosswohnungsbau entstehen. Hinzu kamen öffentliche Flächen in Form eines Quartiers- und Spielplatzes sowie neuer öffentlicher Verkehrsflächen.

Die energetische Versorgung des Gebiets war über ein BHKW gesichert. Da es sich um eine Konversionsfläche im Innenbereich handelte, konnte die Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erfolgen.

Im Planverfahren wurde die Einbindung der Nutzung in die Umgebung in Alternativen geprüft sowie die Ausstattung mit öffentlichen Flächen. Darüber hinaus waren Aspekte des Immissionsschutzes (Verkehrs- und Gewerbelärm) und des Umgangs mit dem Niederschlagswasser zu prüfen.

Der ruhende Verkehr wurde zum Teil oberirdisch, beim Geschosswohnungsbau zum großen Teil in Tiefgaragen vorgesehen. Aufgrund der vorherigen gewerblichen Nutzung waren auch Aspekte des Bodenschutzes zu untersuchen, sowie auch artenschutzrechtliche Aspekte (Ersatzquartiere Turmfalke) Begleitend zum Planverfahren wurde ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet, in dem Regelungen zu den sozialen und infrastrukturellen Folgekosten getroffen wurden.

Fakten:

  • Auftraggeber: Markt Neunkirchen am Brand
  • Leistungsbilder:
    §19 Bebauungsplan
    §24 Grünordnungsplan

GSP-Leistungen:

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